Reiserecht: Ab in den Urlaub – mit Flugverspätung. Das Hotel sieht ganz anders aus, als im Katalog vom Reiseveranstalter. Die Zimmeraussicht geht auf den Parkplatz, statt aufs Meer. Wer haftet für Mängel? Und bekommen Reisende eine Entschädigung?
Der neue Mietvertrag ist unterschrieben. Doch dann wird die Freude getrübt: erst kommt eine Mieterhöhung, dann tritt Schimmel auf und die Heizung streikt. Jetzt stellt sich die Frage nach den Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter.
Im einem Moment ist noch alles wie immer, dann kracht es und die Scherereien beginnen. Marc Raters ist Ihr Ansprechpartner in Sachen: Verkehrsunfallregulierung, Geschwindigkeitsverstoß, Unfallflucht und vielem mehr.
Marc Raters studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Das erste juristische Staatsexamen legte er vor dem OLG Hamm ab. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg, wo er vor dem OLG Hamburg sein zweites juristisches Staatsexamen absolvierte. Er ist seit 1996 verheiratet und lebt mit seiner Frau und den Kanzleihunden vor den Toren Hamburgs.
2002 gründete Marc Raters die Anwaltskanzlei Raters. Die Kanzlei wird von ihm als Einzelanwalt geführt.
Rechtsanwalt Raters
Farkenwisch 2
22397 Hamburg
Hauptschwerpunkt im Corona-Jahr 2020 im Reiserecht war die Rückzahlung des Reisepreises nach Reisestornierungen und Flugausfällen wegen Corona.
Aus Sicht der Mandanten, den Reisenden, hat kaum ein Reiseveranstalter die Rückzahlung freiwillig vorgenommen. Fast immer mußte eine Klage eingereicht werden. Alle Verfahren wurden für die Mandanten erfolgreich geführt.
Weitere Themen im Reiserecht waren:
hier sind es vor allem die Themen:
Gerne würde ich das können, aber die ehrliche Antwort lautet: Nein, dass kann ich nicht.
Eine juristische Auseinandersetzung enthält dafür zu viele unvorhergesehene Elemente. Viele Rechtsfragen können nur durch eine Bewertung des Einzellfalls beantwortet werden. Im Zweifel nimmt ein Gericht die Bewertung vor. Die Frage, wann ein Schimmelbefall erheblich ist, ist ein Beispiel für so eine Wertung. Es kommt dafür u.a. auf die Größe der Wohnung an, auf die Größe der mit Schimmel befallenen Fläche, auf die Art der Schimmelsporen, darauf, in welchem Raum der Schimmel ist, denn es macht einen Unterschied, ob Schimmel in der Waschküche oder im Schlafzimmer auftritt.
All diese Fragen müssen beantwortet werden. Dann muss die Ursache für den Schimmelbefall geklärt werden. Falsches Heizen und Lüfen oder Baumängel.
Welche Antworten man auf die Fragen bekommt, kann ich als Anwalt nicht in vollem Umfang vorhersehen. Deshalb auch nicht garantieren, Ihren Fall zu gewinnen.
Garantieren kann ich, mich mit all meiner Erfahrung und Kraft für Sie und Ihr Anliegen einzusetzen.
Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernimmt Ihre Versicherung die Anwaltskosten. Meist besteht für Sie nur eine geringe Selbstbeteiligung.
Im Zivilprozess muss die unterlegene Partei die Verfahrenskosten erstatten.
Grundsätzlich wird in der Anwaltskanzlei Raters nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet, die das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vorschreibt.
Die vereinsrechtliche Beratung erfolgt nur auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbaurung mit einem Stundensatz von € 200,00 zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Für umfassendere, weiltere Informationen zu den Kosten sehen Sie sich unsere extra Seite an: Kostenstruktur der Anwaltskanzlei Raters.
Gute und wichtige Frage, sie sich wohl kaum jemand trauen würde, mir in der Kanzlei direkt zu stellen.
Ich bin seit 2002 als Anwalt in Hamburg selbständig. Mittlerweile also seit 19 Jahren.
Im Mietrecht sind dies vor allem die Themen:
Im Vereinsrecht sind dies vor allem die Themen:
hier sind es vor allem die Themen:
Ja, natürlich. Ich bin als Anwalt deutschlandweit an allen Gerichten zugelassen.
Meine Mandanten kommen zwar vorwiegend aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Aber ich vertrete auch viele Mandanten deutschlandweit. Viele der auswärtigen Mandanten habe ich nicht persönlich getroffen. Wir konnten alles per Telefon und Internet besprechen und klären.
Im Zweifel rufen Sie einfach an oder schicken eine Mail, damit wir schnell klären können, ob ich auch für Sie tätig werden kann.
Nein. Dank moderner Technik ist das nicht erforderlich. Gerade durch die Corona-Einschränkungen hat sich gezeigt, dass Besprechungen sehr gut telefonisch erfolgen können. Die Unterlagen können Sie per E-Mail oder Post (und auch noch per Fax) übersenden.
Hier finden Sie die Kontaktdaten:
Anwaltskanzlei Raters
Farkenwisch 2
22397 Hamburg
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